(hochauflösende MAMMA-SONOGRAPHIE)

 

Die neuesten medizinischen Untersuchungen belegen, daß die Anzahl der Brustkrebs-Neuerkrankungen in Europa und USA zunimmt. Statistisch gesehen erkrankt jede 9. Frau im Laufe ihres Lebens an Brustkrebs. Damit ist Brustkrebs die mit Abstand häufigste bösartige Erkrankung der Frau. Die regelmäßige Selbstuntersuchung der Brustdrüsen durch die Frau ist neben der regelmäßigen Vorsorgeuntersuchung durch den Frauenarzt eine gute und notwendige Möglichkeit, aufgetretene Veränderungen möglichst früh festzustellen.

Eine weitere sichere Methode, bösartige Tumore frühzeitig zu erkennen, ist die Röntgenuntersuchung der Brust (=Mammographie). Die Mammographie wird als Basisuntersuchung von den wissenschaftlichen Fachleuten erstmals ab dem 40. Lebensjahr empfohlen, jedoch wegen der - wenn auch geringen - Strahlenbelastung nur alle 2 Jahre wiederholt. Die besten Heilungschancen im Falle einer Erkrankung sind meistens dann gegeben, wenn ein erhobener Befund zum Zeitpunkt der Feststellung so klein wie möglich ist. Dies ist wünschenswert, wird aber leider in der Praxis nicht immer realisiert.

Aufgrund der oben genannten Ausführungen halte ich die alleinige körperliche Untersuchung der Brustdrüsen in Kombination mit einer im Intervall durchgeführten Mammographie für nicht befriedigend und auch nicht mehr zeitgemäß.

Eine zusätzliche sinnvolle Sicherheit können Sie mit der Durchführung einer hochauflösenden Ultraschalluntersuchung der Brustdrüsen erreichen, die darüber hinaus nebenwirkungsfrei ist. Auch bei jüngeren Frauen, bei denen wegen des dichten Drüsenkörpers noch keine Mammographie gemacht wird oder die Beurteilung deutlich eingeschränkt ist, ist die Ultraschall-untersuchung der Röntgenuntersuchung meistens überlegen. Ich schlage Ihnen vor, diese Untersuchung spätestens ab dem 30. Lebensjahr einmal im Jahr durchführen zu lassen.

Leider können wir Frauenärzte diese Untersuchung nur dann zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abrechnen, wenn wir bei der Krebsvorsorge-Untersuchung einen auffälligen Tastbefund festgestellt haben oder bei der Mammographie ein auffälliger Befund beschrieben wurde.

Wenn Sie den Vorteil der vorsorglichen hochauflösenden Ultraschall-Untersuchung der Brustdrüsen für sich nutzen wollen, biete ich Ihnen diese im Rahmen der Individuellen Gesundheitsleistungen an, die nach der Privaten Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet wird.

Bitte vereinbaren Sie mit meinen Helferinnen einen gesonderten Termin, da die Untersuchung zeitaufwendig ist.

pdficon large Infobroschüre runterladen